Reglement Superstandard

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Technisches Reglement 4.2008

Europäisches Superstandardrasi Reglement

Gültigkeit:
Dieses Reglement wurde von mehreren europäischen Veranstaltern und Teams ausgearbeitet und gilt für Rennen der Superstandardklasse in:
– Luxemburg für Rennen der LRCF
– der Schweiz für alle Rennen
– Belgien für alle Rennen
– Deutschland für die Rennen in: ……

Art.1: Alter und Grundvoraussetzung an den Fahrer
A) Das Fahren eines Fahrzeugs welches in der Superstandart Klasse eingeschrieben ist, ist ab dem erreichen des 14. Lebensjahr erlaubt. Geltend ist hierfür der Personalausweis.

Art.2: Basismaschine
A) Bevor mit dem Bau eines neuen Rasis begonnen wird, muss man sich bei der Kontaktperson des jeweiligen Veranstalters oder Landesverbandes melden!
B) Alle Rasenmäher für die Superstandard Klasse müssen unbedingt in Originalzustand vor dem Umbau ausgemessen werden. Deshalb müssen vom Veranstalter / Verband bestimmte und zugelassene Funktionäre den Rasi vorher begutachtet haben, sonst sind diese Werte ungültig.
Der Grund dafür ist: Gewisse Masse dürfen nicht verändert werden und das soll kontrolliert werden können.
C) Ein Rasi ohne gültige Massliste wird nicht an den Rennen zugelassen.
D) Hersteller sowie die komplette Modellbezeichnung des Rasenmähers sind anzugeben.
E) Nicht zugelassen werden:
– Mäher mir Rohrrahmen
– Rasi ohne Steuerrad (2-Hebel-Lenkung u. dgl.)
– 3 – Rad – Mäher
– Eigenbauten
– Sehr niedere Fahrzeuge (Sitzhöhe < 400mm)
– Grosse und schwere Rasi mit mehr als 150kg Gewicht (Sportpatz- oder Profimäher)

Geeignete Fahrzeuge
Für den Umbau zu einem Superstandard – Mäher wird ein Rasentraktor herangenommen, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
· Ein Rasentraktor mit Chassis der dafür bestimmt ist, für den Hausgebrauch Gras zu schneiden.
· Der Motor ist vor der Bedienungsperson plaziert und bedeckt mit einer Haube.
· Eine rotierende Schnittvorrichtung ist unter dem Chassis zwischen Vorder- und Hinterrädern aufgehängt.
· Die vorderen Räder sind deutlich kleiner als die hinteren.

Art.3: Chassis und Karosserie
A) Originalteile welche am Rasenmäher verbaut sein müssen:
· Rahmen
· Motorhaube
· Schutzbleche
· Armaturenbrett
· Verkleidungsteile
· Trittbretter
Diese Teile dürfen in der Grösse, Dicke, Materialart und Aussehen nicht verändert werden. Das Aussehen des gesamten Fahrzeugs darf sich vom Originalzustand nicht unterscheiden.
B) Folgende Masse werden vor dem Umbau ausgemessen und auf einem Datenblatt festgehalten:

Diese Masse müssen nach dem Umbau noch gleich sein:
a) Radstand (Achsenabstand)
b) Breite vorn (außen am Pneu)
c) Breite hinten (außen am Pneu)
d) Vorderkante Chassis bis Mitte Hinterachse
e) Vorderkante Chassis bis Mitte Kurbelwelle Motor
f) Gesamtlänge der Motorhaube
g) Höhe Armaturenbrett von Chassisoberkante
h) Vorderkante Chassis bis Schutzblechhinterkante (Gesamtlänge)

Diese Masse dürfen nicht unterschritten werden (ohne Toleranz):
i) Oberkante Chassis vom Boden min. 254mm (10“)
k) Sitzhöhe# von Mitte Hinterachse min. 190mm (7 ½“)

#Sitzhöhe = Sitzaufschraubfläche = Unterkante Sitz

C) Es gibt, abgesehen von einer Messfehlertoleranz von 10mm keine Toleranz ausser bei:
a) -25 / +50mm (Achsenabstand)
d) -25 / +50mm (Vorderkante Chassis bis Mitte Hinterachse)
e) + / – 50mm (Vorderkante Chassis bis Mitte Kurbelwelle Motor)
D) Mit Mindestmaß der in Art 4 A angegebenen Radgröße ergibt eine (theoretische) Sitzhöhe von 381mm (15“).
E) Außer der Chassis- Sitz- und Trittbretthöhe ( I) ) und den Ausnahmen unter C) müssen die originale Maße eingehalten werden.
F) Das Chassis darf verstärkt werden. Diese Verstärkungen dürfen aber nicht sichtbar sein. Leichte Anpassungen im Bereich der Übersetzung. D.h. eine größere Riemenscheibe passt nicht ins Chassis ohne Metall  auszuschneiden. In diesem Falle darf geschnitten werden, aber nur soviel wie notwendig.
G) Es darf keine Federung geben! „Ausnahme“ ist der Sitz, wenn dieser bis zum unteren Anschlag der Federung gedrückt wird muss die Aufschraubfläche über der Mindesthöhe liegen. Federungen und Aufhängungen  jeglicher Art, wie Federn, Stossdämpfer etc. sind nicht erlaubt.
H) Das Lenkrad darf durch ein stabileres ersetzt werden ohne jedoch von seiner Form abzuweichen. Winkel vom Lenkrad zur Lenksäule muss 90° behalten Motorradlenker u. dgl. sind nicht erlaubt.
I) Die Höhe des Trittbrettes darf (muss aber nicht) tiefer gelegt werden. Sie darf jedoch nicht tiefer sein als 38mm (1 ½“) von einer fiktiven Linie Mitte Vorder- Hinterachse (Fig3). Wird das Trittbrett abgesenkt, müssen auch die hinteren Kotflügel verlängert werden.


J) Falls das Trittbrett mit Aussparungen für die Füße versehen wird, müssen diese Öffnungen zum Boden hin begrenzt werden. Der Fuß darf die unter Art. 3 I) angegebene Mindesthöhe dabei nicht unterschreiten. Falls andere Öffnungen im Trittbrett vorhanden sind, müssen diese so verschlossen werden, dass der Fuß den Boden nicht berühren kann.


K) Es muss ein Seitenschutz zwischen Vorder- und Hinterrad vorhanden sein. Er verhindert ein Verhaken und Auflaufen der Räder zwischen zwei Fahrzeugen. Der Schutz muss mind. 80% der Distanz zwischen Vorder- und Hinterrad abdecken. Seine Höhe muss mind. 76mm (3“) betragen, die Mitte davon ausgerichtet auf eine fiktiven Linie Mitte Vorder- Hinterachse (Fig 1). Die Außenseite des Schutzes darf höchstens 25mm (1“) von der Aussenkanten der Räder nach innen versetzt sein. (Fig 2).

 
L) Am Rasi dürfen keine abstehenden Teile vorzufinden sein.
M) Scharfe Kanten (z.B. abgesägte Rahmenrohre) sind unzulässig bzw. müssen entschärft und mit Schaumstoff eingekleidet werden. Hinten und vorne dürfen keine Stosstange angebracht werden. Sie verleiten zum  Schieben oder Schubsen. Und Rasirennen ist ein „non-contact“ Sport.
N) Die Motorhaube muss mind. an 4 Punkten befestigt sein. Die Haube darf im Falle eines frontalen Aufpralls nicht aufspringen. Wir empfehlen Schrauben mind. M8 oder Bolzen mit Splinten etc.

Art.4: Übersetzung und Getriebe, Bereifung
A) Radgröße
Bereifung mindestens: vorne: 13 x 5.00 x 6
hinten: 15 x 6.00 x 6
Die Vorderräder müssen kleiner sein als die hinteren (auch nicht gleich gross).
B) Weder Variomatik noch hydrostatischer oder artähnlich verwandte Antriebe sind erlaubt. Weder Schaltgetriebe noch artähnlich verwandte Getriebe sind erlaubt.
C) Die Veränderung der Übersetzung darf nur während eines Boxenstopps und nicht auf der Rennstrecke erfolgen.
D) Die Übersetzung darf mehrstufig (mit Zwischenwelle) ausgeführt sein.
E) Der Primärantrieb (vom Motor weg) muss über Riemenantrieb erfolgen.
F) Bei der Wahl der Bereifung ist darauf zu achten dass nur solche montiert werden die ausschließlich zur Rasengrundstückspflege verkauft werden. Einzige Ausnahme bildet hier das abgebildete Muster der Schneefräsenreifen. Verboten sind: Doppelräder, pneufremde Mittel (Spikes, Ketten etc.) sowie „Landwirtschafts-“ Quad- Cross- etc. etc… -Pneus -Profile oder -Stollen.

Art.5: Bremsen und Kupplung
A) Bremse muss fußbetätigt sein. Das Kupplungsprinzip „Riemenspanner“ darf aufgegeben werden.
Die Kupplung muss fußbetätigt und in der ausgekuppelten Stellung komplett auskuppeln (Leerlauf).
Fliehkraftkupplungen sind nur zulässig, wenn eine zusätzliche, fußbetätigte und arretierbare 2. Kupplung vorhanden ist.
B) Die Bremsanlage muss es dem Fahrer erlauben, bei jeder Situation, sein Rasi zum Stillstand zu bekommen.
C) Erlaubt sind nur Scheibenbremsen.
D) Deren Funktion kann mehrmals getestet werden.

Art.6: MOTOR
A) Der Rasenmäher ist mit einem handelsüblichen „Abreißnotausschalter“ auszustatten, wie sie z.B.: bei Jetski’s oder Quad’s verbaut sind.
B) Maximale Seilzuglänge 400 mm.
C) Seine Funktion kann mehrmals getestet werden.
D) Die Abreißleine muss fest mit dem Fahrer verbunden sein. Eine Schlinge um das Handgelenk oder den Hals des Fahrers ist nicht erlaubt.
E) In der Superstandartklasse sind nur 1-Zylinder Rasenmähermotoren zugelassen. Der Motor darf ersetzt werden. Es sind jedoch nur Einzylinder Rasenmähermotoren erlaubt.
F) Bei OHV: Maximal 360ccm (21inch3)
Maximal 13,5 PS
1Zylinder

z.Bsp: Tecumseh Enduro 13.5HP – Part Number: 113102
Briggs & Stratton Intek 21 13HP – PN: 21A977 0157-E1 Electric Start
Briggs & Stratton Intek 21 13.5HP – PN: 21B972 0117-E1 Recoil Start
Honda GXV 340 11HP

G) Bei SV: Maximal 410ccm (24inch3)
Maximal 13,5 PS
1 Zylinder

z.Bsp: Briggs & Stratton 11 HP I/C;
Briggs & Stratton 13 HP I/C
Tecumseh TVM 220 8 HP;
Tecumseh TVM 220 10 HP

H) Die Kurbelwellenlage (horizontal oder vertikal) muss im ursprünglichen Zustand bleiben.
I) Der Motor muss die originale Montagestelle beibehalten.
J) Beim Loslassen des Gasgriffs oder Pedals muss der Motor in die untere Leerlaufdrehzahl übergehen. Es müssen zwei unabhängige Rückzugsfedern vorhanden sein, welche die Drosselklappe sicher schließen können.
K) Es darf nur mit handelsüblichem Tankstellenbenzin gefahren werden. Der Kraftstoff muss normales Zapfsäulenbenzin sein. Diesel und LPG (Flüssiggas) sowie leistungssteigernde Zusätze sind nicht erlaubt.
L) Der Tank muss so montiert werden dass während des Rennens weder aus der Tankentlüftung noch aus den Einfüllstutzen Kraftstoff austreten kann. Es darf nur ein originaler Rasenmähertank vorhanden sein.  Zusatztanks sind nicht erlaubt. Das maximale Fassungsvermögen beträgt 5 Liter.
M) Alle Schlauchverbindungen im Kraftstoffsystem die nicht verschraubt sind müssen mittels Schlauchklemmen gegen Abrutschen gesichert werden. Tankfüllklappen dürfen an der Haube montiert werden. Sie dürfen nur Zugang zum Tankdeckel, nicht aber Teil dieses Deckels sein. Der maximale Durchmesser dieser Klappe ist 127mm, rund oder viereckig. Sie darf im geschlossenen Zustand das Aussehen der Maschine nicht verändern.
N) Auspuff sowie Luftfilter dürfen verändert werden. Allerdings muss der original Auspuff rückrüstbar sein, da je nach Veranstaltung der Originalauspufftopf wegen Lärmbelastung vorhanden sein muss.
O) Der Auspuff muss so eingekleidet bzw. montiert werden, dass nichts und niemand sich verbrennen oder verletzen kann. Optimalerweise ist die Austrittsöffnung nach unten gerichtet.

Art.7: Sitz
A) Es darf ein Sitz nach eigener Wahl montiert werden, insofern dieser keinem anderen Rennteilnehmern Schaden zufügen kann. Der vorhandene Sitz kann angepasst werden, jedoch darf die Rücklehne nicht höher sein  als die Schulterblätter des Fahrers.
B) Zur eigenen Sicherheit darf eine Schutzvorrichtung um den Sitz montiert werden. Diese Vorrichtung, welche nur den Sitz umgeben darf, kann z.B. aus Stahlrohr gefertigt werden. Das Rohr kann mit Schaumgummi ummantelt werden. Der Abstand der Rohre zum Sitz darf nicht größer als 100 mm sein.

 

Art.8: Startnummer
A) Jedem Teilnehmer wird eine Startnummer zugewiesen, mit der man den Rasi kennzeichnen muss.
B) Die Startnummer muss an allen Seiten (hinten, vorne, rechts und links) des Rasis gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden. Dessen weiße Untergrundplatte muss mindestens 180×180 mm groß sein. Bei  mangelhafter Kennzeichnung ist eine korrekte Rundenzählung nicht gewährleistet.

Art.9: Beleuchtung
A) Wird ein Rennen bei Nacht gefahren, ist jeder dazu verpflichtet, mindestens vorne ein weißes und hinten zwei rote Lichter am Rasi anzubringen.
B) Diese Beleuchtung muss einwandfrei funktionieren. Fällt eine der 3 vorher genannten Lichter aus, werden keine Runden gezählt bis diese wieder funktionsfähig sind.