Nennung 2024

Nennung 2024 (aktiv) (#6)
Für jeden teilnehmenden Trecker muss eine separate Nennung ausgefüllt werden!

Die Rennen Ladyscup und Serie/Serie+ sind unter Vorbehalt und abhängig von der Anzahl der Nennungen.
(Die Parzellen werden seitens des Platzwartes zugewiesen. Seinen Hinweisen ist Folge zu leisten.)

Fahrer 1

Im Rahmen der technischen Abnahme ist das Nenngeld in bar zu entrichten. Des Weiteren ist bei der Ausgabe der Transponder als Pfand der Personalausweis des Fahrers zu hinterlegen.


Im Rahmen der technischen Abnahme ist das Nenngeld in bar zu entrichten. Des Weiteren ist bei der Ausgabe der Transponder als Pfand der Personalausweis des Fahrers zu hinterlegen.


Im Rahmen der technischen Abnahme ist das Nenngeld in bar zu entrichten. Des Weiteren ist bei der Ausgabe der Transponder als Pfand der Personalausweis des Fahrers zu hinterlegen.


Im Rahmen der technischen Abnahme ist das Nenngeld in bar zu entrichten. Des Weiteren ist bei der Ausgabe der Transponder als Pfand der Personalausweis des Fahrers zu hinterlegen.


*Verantwortlichkeit & Haftungsverzicht

Der Fahrer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder von dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Bei Kindern übernehmen der/die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Teilnehmers, haftet der Teilnehmer dem Eigentümer gegenüber und entbindet den Veranstalter von jeglichen möglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers. Der Teilnehmer verzichtet durch seine umseitige Unterschrift und Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Helfer, sowie gegen die Grundstücksbesitzer oder irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegen andere Teilnehmer und deren wie eigene Helfer, sofern der Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.

Wir weisen darauf hin, daß während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gefertigt werden!